Die Wohnungsbauprämie
Was ist das und was muss ich darüber wissen?
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die dazu dient, den Wohnungsbau und die Schaffung von Wohnraum zu unterstützen. Sie richtet sich an Personen, die in einen Wohnungsbauvertrag investieren oder sparen, um eine Wohnung zu erwerben oder zu bauen. Auch Mieter können von dieser Prämie profitieren, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wer kann die Wohnungsbauprämie beantragen?
- Einkommensgrenzen: Die Prämie kann von Personen beantragt werden, deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 35.000 Euro, für Verheiratete zusammen bei 70.000 Euro (Stand 2023).
- Die Wohnungsbauprämie kann auch für den Erwerb der Genossenschaftsanteile beantragt werden. Dabei ist zu beachten das lediglich der Ersterwerb von Genossenschaftsanteilen prämienberechtigt ist. Ausgeschlossen sind Übertragungen und Erbschaften.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
- Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der einmaligen Einzahlung der Genossenschaftsanteile. So wird bei Alleinstehenden nur eine Einzahlung in Höhe von maximal 700 Euro und für Verheiratete maximal 1.400 Euro zur Berechnung der Prämie herangezogen.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
- Beitritt zur Genossenschaft erklären.
- Einzahlung der geforderten Anteile
- Antrag stellen: Stellen sie einen schriftlichen Antrag bei der WG „WEISSENSEE“ eG auf Wohnungsbauprämie und wir senden Ihnen ein Formular zu.
- Senden Sie uns das ausgefüllte Formular wieder zurück und wir versenden ihn entsprechend der Fristen an das zuständige Finanzamt.
Wichtige Hinweise:
Fristen: Achten Sie auf die Fristen zur Beantragung der Prämie. Beim Finanzamt muss der Antrag bis zum 31.12.Mietvertragsjahr +2 eingegangen sein, daher senden Sie uns bitte bis zum 31.12.Mietvertragsjahr +1 Ihren Antragswunsch zu.