Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied?
Als Bewohner einer Genossenschaftswohnung sind Sie nicht nur Mieter sondern gleichzeitig auch Miteigentümer des genossenschaftlichen Unternehmens und seines Wohnungsbestandes.
Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft und schicken diesen per Post, Fax oder Internet an unsere Geschäftsadresse.
Entsprechend unserer Satzung entsteht die Mitgliedschaft mit Übernahme von 3 Pflichtanteilen in Höhe von je 160,- EUR und der Eintragung in das Genossenschaftsregister. Weiterhin wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50,- EUR erhoben.
Für die Versorgung mit einer Wohnung aus unserem Bestand erwerben Sie weitere Pflichtanteile. Die Anzahl dieser Pflichtanteile richtet sich, wie in nebenstehender Tabelle zu lesen, nach der von Ihnen beantragten Wohnungsgröße.